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   BPatG, 09.02.2006 - 25 W (pat) 38/04   

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BPatG, 09.02.2006 - 25 W (pat) 38/04 (https://dejure.org/2006,28733)
BPatG, Entscheidung vom 09.02.2006 - 25 W (pat) 38/04 (https://dejure.org/2006,28733)
BPatG, Entscheidung vom 09. Februar 2006 - 25 W (pat) 38/04 (https://dejure.org/2006,28733)
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (5)

  • EuGH, 12.02.2004 - C-363/99

    Koninklijke KPN Nederland

    Auszug aus BPatG, 09.02.2006 - 25 W (pat) 38/04
    Keine Unterscheidungskraft besitzen nach der Rechtsprechung vor allem solche Marken, denen die angesprochenen Verkehrskreise für die fraglichen Waren lediglich einen im Vordergrund stehenden beschreibenden Begriffsinhalt zuordnen (vgl. EuGH GRUR 2004, 674, 678 - Postkantoor).

    Vielmehr kann die Unterscheidungskraft auch aus anderen Gründen fehlen (vgl. EuGH GRUR 2004, 674 - Postkantoor; GRUR 2004, 680 - Biomild).

  • EuGH, 12.02.2004 - C-265/00

    Campina Melkunie

    Auszug aus BPatG, 09.02.2006 - 25 W (pat) 38/04
    Vielmehr kann die Unterscheidungskraft auch aus anderen Gründen fehlen (vgl. EuGH GRUR 2004, 674 - Postkantoor; GRUR 2004, 680 - Biomild).
  • BGH, 30.03.1995 - I ZR 60/93

    "City-Hotel"; Verwechslungsgefahr bei Verwendung des Wortes "City" in einer

    Auszug aus BPatG, 09.02.2006 - 25 W (pat) 38/04
    In solchen Bezeichnungen erkennt der Verkehr zwar regelmäßig eine besondere Geschäftsbezeichnung i. S. von § 5 Abs. 2 MarkenG, da ihm bekannt ist, dass es in dem betreffenden Geschäftszweig innerhalb eines umgrenzten örtlichen Bereichs regelmäßig nur ein Unternehmen mit dieser Bezeichnung gibt (vgl. dazu BGH, GRUR 1995, 507, 508 - City-Hotel); er wird darin jedoch ihrer häufigen Verwendung wegen keinen betrieblichen Herkunftshinweis in Bezug auf damit gekennzeichnete Waren und Dienstleistungen sehen, so dass eine solche weithin gebräuchliche Etablissementbezeichnung nicht ihre für eine konkrete Unterscheidungskraft erforderliche betriebliche Herkunftsfunktion erfüllen kann.
  • EuGH, 19.09.2002 - C-104/00

    DKV / HABM

    Auszug aus BPatG, 09.02.2006 - 25 W (pat) 38/04
    Unterscheidungskraft im Sinne von § 8 Abs. 2 Nr. 1 MarkenG sowie der inhaltsgleichen Bestimmung des Art. 6 quinquies B Nr. 2 1. Alt. PVÜ ist die einer Marke innewohnende (konkrete) Eignung, vom Verkehr als Unterscheidungsmittel für die von der Marke erfassten Waren oder Dienstleistungen eines Unternehmens gegenüber solchen anderer Unternehmen aufgefasst zu werden (vgl. zur st. Rspr. BGH GRUR 2003, 1050 - Cityservice; EuGH GRUR 2003, 58 - COMPANYLINE zur GMV).
  • BGH, 28.08.2003 - I ZB 6/03

    "Cityservice"; Unterscheidungskraft eines sprachüblich gebildeten Wortzeichens

    Auszug aus BPatG, 09.02.2006 - 25 W (pat) 38/04
    Unterscheidungskraft im Sinne von § 8 Abs. 2 Nr. 1 MarkenG sowie der inhaltsgleichen Bestimmung des Art. 6 quinquies B Nr. 2 1. Alt. PVÜ ist die einer Marke innewohnende (konkrete) Eignung, vom Verkehr als Unterscheidungsmittel für die von der Marke erfassten Waren oder Dienstleistungen eines Unternehmens gegenüber solchen anderer Unternehmen aufgefasst zu werden (vgl. zur st. Rspr. BGH GRUR 2003, 1050 - Cityservice; EuGH GRUR 2003, 58 - COMPANYLINE zur GMV).
  • BPatG, 18.03.2021 - 30 W (pat) 28/20
    Eine übliche und zudem häufig verwendete Platzgeschäftsbezeichnung ist in einem einschlägigen Produkt- bzw. Leistungszusammenhang aber in markenrechtlicher Hinsicht, d.h. auf das gesamte Bundesgebiet bezogen, nicht unterscheidungskräftig (vgl. hierzu BPatG, Beschluss vom 28.04.2014, 25 W (pat) 50/12 - ENGEL APOTHEKE SEEHEIM/ENGEL APOTHEKE; Beschluss vom 09.02.2006, 25 W (pat) 38/04 - Stanglwirt; Beschluss vom 02.06.2008, 30 W (pat) 170/06 - Johannes-Apotheke).
  • BPatG, 12.05.2011 - 30 W (pat) 554/10

    Markenbeschwerdeverfahren - "Haarschmiede" - geläufige Etablissementbezeichnung -

    In solchen Bezeichnungen erkennt der Verkehr zwar regelmäßig eine besondere Geschäftsbezeichnung im Sinne von § 5 Abs. 2 MarkenG, da ihm bekannt ist, dass es in dem betreffenden Geschäftszweig innerhalb eines umgrenzten örtlichen Bereichs regelmäßig nur ein Unternehmen mit dieser Bezeichnung gibt (vgl. BGH GRUR 1995, 507, 508 - City-Hotel); er wird darin jedoch ihrer häufigen Verwendung wegen keinen bundesweit individualisierenden betrieblichen Herkunftshinweis in Bezug auf damit gekennzeichnete Waren und Dienstleistungen sehen, so dass eine solche weithin gebräuchliche Etablissementbezeichnung nicht ihre für eine konkrete Unterscheidungskraft erforderliche betriebliche Herkunftsfunktion erfüllen kann (vgl. BPatG 25 W (pat) 38/04 - Stanglwirt - in PAVIS PROMA - CD ROM; Ströbele/Hacker, MarkenG, 9. Aufl., § 8 Rdn. 64 m. w. N.).
  • BPatG, 18.06.2009 - 30 W (pat) 46/08
    In solchen Bezeichnungen erkennt der Verkehr zwar regelmäßig eine besondere Geschäftsbezeichnung im Sinne von § 5 Abs. 2 MarkenG, da ihm bekannt ist, dass es in dem betreffenden Geschäftszweig innerhalb eines umgrenzten örtlichen Bereichs regelmäßig nur ein Unternehmen mit dieser Bezeichnung gibt (vgl. BGH GRUR 1995, 507, 508 -City-Hotel); er wird darin jedoch ihrer häufigen Verwendung wegen keinen betrieblichen Herkunftshinweis in Bezug auf damit gekennzeichnete Waren und Dienstleistungen sehen, so dass eine solche weithin gebräuchliche Etablissementbezeichnung nicht ihre für eine konkrete Unterscheidungskraft erforderlich betriebliche Herkunftsfunktion erfüllen kann (vgl. BPatG 25 W (pat) 38/04 -Stanglwirt -in PAVIS PROMA -CD ROM; Ströbele/Hackera.
  • BPatG, 02.06.2008 - 30 W (pat) 170/06
    In solchen Bezeichnungen erkennt der Verkehr zwar regelmäßig eine besondere Geschäftsbezeichnung im Sinne von § 5 Abs. 2 MarkenG, da ihm bekannt ist, dass es in dem betreffenden Geschäftszweig innerhalb eines umgrenzten örtlichen Bereichs regelmäßig nur ein Unternehmen mit dieser Bezeichnung gibt (vgl. BGH GRUR 1995, 507, 508 - City-Hotel); er wird darin jedoch ihrer häufigen Verwendung wegen keinen betrieblichen Herkunftshinweis in Bezug auf damit gekennzeichnete Waren und Dienstleistungen sehen, so dass eine solche weithin gebräuchliche Etablissementbezeichnung nicht ihre für eine konkrete Unterscheidungskraft erforderlich betriebliche Herkunftsfunktion erfüllen kann (vgl. BPatG 25 W (pat) 38/04 - Stanglwirt - in PAVIS PROMA - CD ROM).
  • BPatG, 19.04.2006 - 28 W (pat) 287/04
    Insoweit unterscheidet sich der vorliegende Fall auch wesentlich von einer ähnlichen Wortbildung, bei denen diese Voraussetzungen nicht festzustellen waren (vgl. BPatG Az. 25 W (pat) 38/04 - STANGLWIRT).
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